Immer mehr Passagiere reisen nur noch mit Handgepäck. Das bedeutet einen günstigeren Flug, weniger herumschleppen von Koffern sowie kein Gepäck, das während des Transports verloren gehen kann. Umso wichtiger ist es zu wissen, welche Gegenstände mit ins Handgepäck dürfen—und welche nicht.
Im Grunde sind im Handgepäck zwei Arten von Gegenständen verboten: gefährliche Gegenstände und Flüssigkeiten in Behältern über 100 ml. Zu den gefährlichen Gegenständen gehören alle zu scharfen (die meisten Messer), zu spitzen (Korkenzieher) und zu massiven Gegenstände (Baseballschläger)—sowie alle Waffen / entzündlichen / explosiven und ätzenden Stoffe.
Wie immer gibt es eine Reihe an Ausnahmen, die zusammen mit den im Handgepäck verbotenen Gegenständen im Folgenden ausführlich besprochen werden.
Achtung: Regel für die Klingenlänge von Gegenständen im Handgepäck: Klingen jeglicher Art (z.B. bei Scheren) dürfen 6 cm Länge nicht überschreiten.
Gegenstand | Im Handgepäck erlaubt? |
---|---|
Nagelschere | Ja, wenn Klinge kürzer als 6 cm |
Nagelknipser | Ja |
Nagelfeile | Ja, wenn stumpfe Spitze |
Pinzette | Ja |
Schere | Ja, wenn Klinge kürzer als 6 cm |
Deo, Haarspray | Ja, wenn unter 100 ml |
Kontaktlinsenfüssigkeit | Ja, wenn unter 100 ml |
Stifte, Kugelschreiber | Ja |
Taschenmesser | Ja, wenn Klinge kürzer als 6 cm¹ |
Teppichmesser (Cutter) | Nein |
Löffel | Ja |
Flasche, Metallflasche, Glasflasche | Ja, wenn geleert |
Thermoskanne, Thermosbecher | Ja, wenn geleert |
Rasierklinge (im Kunststoff integriert oder Einwegrasierer) | Ja |
Rasierklinge (klassisch) | Nein |
Korkenzieher | Nein |
Stricknadeln | Ja, wenn aus Holz oder Kunststoff |
Feuerzeug | Nein² |
Streichhölzer | Nein² |
Feuerwerk und Knaller | Nein |
Hammer | Nein |
Heringe (Zelt) | Nein |
Pflanzen | Ja, wenn Einfuhr (Zoll) erlaubt |
Regenschirm | Nicht immer |
Taschenschirm | Ja |
Selfie-Stick | Meistens³ |
Bratpfanne | Ja |
Kerzen | Ja |
Posterrolle | Nein⁴ |
Gehstock | Ja |
Rollator | Ja |
Krücken | Ja |
Rollstuhl | Ja |
Kinderwagen | Ja |
Tipp: Eine leere Thermoflasche aus Edelstahl kommt nicht nur durch die Sicherheitskontrolle, sondern lässt sich vor dem Flug an Wasserspendern wieder auffüllen. Bonus: Auch an heißen Reisezielen bleibt das Wasser bis zum Abend kühl. 500 bis 750 ml reichen in der Regel aus – gute Flaschen sind z.B. die Otto Koning (500ml, ca. 12 €) oder Vezato (750ml, ca. 17 €).
Tipp: Messe die Klingenlänge wie die Profis. Das Sicherheitspersonal nutzt gerne mal die kurze Seite von Ausweis / Führerschein oder Kreditkarte zur Überprüfung der Klingenlänge. Die kurze Seite misst genau 5,4 cm—ist die Klinge kürzer, darf z.B. die Nagelschere garantiert mit.
¹ Offiziell erlaubt, wenn Klinge kürzer als 6 cm. Allerdings kann es vereinzelt vorkommen, dass solche Klingen trotzdem nicht zugelassen werden. Oft liegt die Entscheidung im Ermessen des Sicherheitspersonals.
² Feuerzeuge und Streichhölzer dürfen nur mit an Bord, wenn diese am Körper getragen werden. Dabei darf jeder Passagier nur ein Feuerzeug mitnehmen. Erlaubt sind Einwegfeuerzeuge. Benzin- oder Sturmfeuerzeuge sind verboten.
³ Der handelsübliche „Durchschnitts“-Selfie-Stick sollte am Flughafen keine Probleme bereiten. Bei besonders großen (bzw. langen) und massiven Selfie-Sticks könnten Sicherheitsbeamte allerdings argumentieren, dass diese als Schlagstock benutzt werden könnten.
⁴ Unabhängig vom Gegenstand ist zu beachten, dass die Maximalmaße für das Handgepäck nicht überschritten werden. Offiziell muss jeder Gegenstand in den Handgepäck-Koffer passen oder als persönlicher Gegenstand zugelassen sein. Somit sind Gegenstände wie Posterrollen häufig zu groß für das Handgepäck (über 55 cm Länge). Die maximalen Handgepäckmaße und erlaubten persönlichen Gegenstände aller Airlines findest Du hier.
Elektronische Geräte
Elektronische Geräte sind im Handgepäck grundsätzlich erlaubt. Allerdings nur, wenn diese auch laut Flüssigkeitsregelung erlaubt sind und nicht als Waffe missbraucht werden könnten. Z.B. müssen E-Zigaretten in den Flüssigkeitsbeutel und Mixer sind oft nur ohne Klingen gestattet. Aber Achtung: Je nach Abflugort gab es immer wieder mal temporäre Einschränkungen für elektronische Geräte. Dies gilt vor allem für Flüge aus dem Mittleren Osten und Nordafrika.
Gegenstand | Im Handgepäck erlaubt? |
---|---|
Handy | Ja |
MP3 Player | Ja |
Tablet | Ja |
Laptop | Ja |
Speichermedien, USB-Sticks | Ja |
Kamera | Ja |
Spielekonsole (z.B. PlayStation, Xbox, …) | Ja |
Navigationsgerät | Ja |
Bluetooth-Lautsprecher | Ja |
eBook Reader (Kindle,..) | Ja |
Powerbanks und Ersatzakkus | Ja¹ |
E-Zigarette | Ja, im Flüssigkeitsbeutel |
Föhn, Glätteisen, Lockenstab | Ja |
Bügeleisen, Dampfbügeleisen (geleert) | Ja |
Rasierapparat | Ja |
elektrische Zahnbürste | Ja |
Stichheiler (Bite Away und andere Marken) | Ja² |
Taschenlampe | Ja |
Ladekabel, Kabel und Stecker | Ja |
Gepäck-Koffer mit integriertem, nicht entfernbaren Akku (Smart-Gepäck) | Nein |
elektronische Fortbewegungsmittel (z.B. Hoverboards, E-Scooter, Segways, Elektrofahräder, …) | Nein |
¹ Powerbanks und bzw. Batterien sind bis 100 Wh weitestgehend erlaubt. Dies entspricht ca. 26000 mAh bei typischen Handy-Powerbanks. Alles über 100 Wh folgt keiner einheitlichen Bestimmung.
² Hitze erzeugende Stichheiler wie der Bite Away sollten bevorzugt im Handgepäck transportiert werden, um diese bei Fehlfunktion in Griffweite zu haben.
Tipp: Die meisten Powerbanks laden Smartphones und andere Geräte recht langsam auf. Dabei ist das gar nicht mehr nötig – Powerbanks mit Fast Charge (22.5W) wie die von INIU laden Smartphones mit Steckdosengeschwindigkeit.
Wichtig: Achte darauf, dass Deine elektronischen Geräte voll geladen sind. Es kann nämlich vorkommen, dass das Sicherheitspersonal einen Funktionstest des Gerätes verlangt. Damit soll überprüft werden, ob das Gerät manipuliert wurde.
Tipp: Vergewissere Dich, den richtigen Adapter für Dein Zielland dabei zu haben. Denn der in Deutschland verbreitete Eurostecker wird außerhalb von Europa nur selten verwendet.
Essen und Getränke
Essen und Getränke im Handgepäck folgen ebenfalls den Richtlinien für Flüssigkeiten (100 ml Grenze). Somit kommt nur feste Nahrung durch die Sicherheitskontrolle. Einzige Ausnahme stellen Babynahrung sowie Duty-free-Produkte dar.
Wenn es um die Konsistenz von Lebensmitteln geht, sind die meisten Airlines sehr strikt. Somit zählen Nutella, Marmelade, Streichwurst und eingelegter Thunfisch bereits zu den Flüssigkeiten. Die folgende Tabelle gibt Dir einen Überblick, was erlaubt ist und was nicht.
Essen/Getränk | Im Handgepäck erlaubt?¹ |
---|---|
Babynahrung (sowie Getränke) | Ja |
Getränke allgemein (Wasser, Saft, Kaffee, Tee,..) | Nein |
belegte Brötchen | Ja |
Kekse, Gebäck, Kuchen | Ja |
Schokolade, Pralinen | Ja |
Chips | Ja |
Obst | Ja |
Nüsse | Ja |
Honig, Marmelade | Nein |
Gewürze (trocken) | Ja² |
Kaugummi | Ja |
Pesto | Nein |
Kaffeepulver, Teebeutel | Ja |
Käse (hart) | Ja |
Frischkäse, Weichkäse | Nein |
Joghurt | Nein |
Olivenöl, Essig, Saucen | Nein |
Eiweißpulver, Proteinpulver | Ja² |
¹ Nein = bei der Kontrolle nur erlaubt wenn unter 100 ml und im Flüssigkeitsbeutel.
² Bei USA-Reisen werden Pulver wie Proteinpulver und Gewürze einer näheren Kontrolle unterzogen, falls das jeweilige Behältnis über 350 ml fasst (TSA-Richtlinie). Bei berechtigten Zweifel des Sicherheitspersonals an der Legalität / Sicherheit des Pulvers kann die Mitnahme verwehrt werden. Wenn möglich sollten Pulver-Behältnisse über 350 ml demnach im Aufgabegepäck transportiert werden.
Achtung: Manche Länder beschränken die Einfuhr von Lebensmitteln. Oft fallen tierische Produkte unter diese Beschränkungen (z.B. Fleisch, Milch und Eier für die USA). Daher solltest Du Dich bei Reisen außerhalb der EU über verbotene Produkte informieren. Natürlich ist das Essen an Bord weiterhin erlaubt. Vollständige Informationen zu den Einfuhrbestimmungen der Weltländer gibt es beim auswärtigen Amt.
Medikamente
Medikamente dürfen in den meisten Fällen problemlos mitgenommen werden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten sollte jedoch das passende Rezept beiliegen. Auch das Nutzen der Originalverpackung bei Medikamenten ist empfehlenswert.
Medikament | Im Handgepäck erlaubt?¹ |
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Antibabypille | Ja |
Tabletten, Salben, Sirup | Ja |
Asthma-Spray | Ja |
Insulin und Spritzen | Ja |
Kühlakkus | Ja |
medizinische, elektronische Geräte wie CPAP-Beatmungsgerät | Ja |
Skalpell | Nein |
¹ Falls verschreibungspflichtig oder über 100 ml nur mit Rezept
Bei Medikamenten gelten weiterhin die Richtlinien für Flüssigkeiten. Demnach dürfen flüssige Medikamente nur bis zu 100 ml im Flüssigkeitsbeutel transportiert werden. Ausnahmen stellen Medikamente dar, die Du während des Fluges brauchst. Mit Rezept kannst Du diese ohne Beschränkung (mehr als 100 ml, außerhalb des Flüssigkeitsbeutels) mitnehmen.
Das passende Rezept gibt es meist direkt bei der Apotheke oder vom Arzt. Je nach Reiseland ist es jedoch empfehlenswert, das Rezept in verschiedenen Sprachen dabei zu haben. Eine nützliche Vorlage dazu bietet der ADAC an.
Unabhängig davon, ob die Medikamente im Flugzeug zugelassen sind, musst Du die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes berücksichtigen.
Somit solltest Du für verschreibungspflichtige Medikamente immer eine Bescheinigung dabei haben. Für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen (z.B. einige Schmerzmittel und Antidepressiva) benötigst Du innerhalb des Schengenraums das entsprechende Dokument. Dieses und weitere Informationen findest Du beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Einschränkungen und Verbote aller Nicht-EU (bzw. Nicht-Schengen) Länder findest Du beim Auswärtigen Amt.
Sportausrüstung und Musikinstrumente
Offiziell wird die Mitnahme der meisten Sportgeräte im Handgepäck verwehrt. Das liegt vor allem daran, dass diese als Waffe (bzw. als „Schlagwaffe“) eingesetzt werden könnten. Für Musikinstrument und Sportausrüstung gilt dabei weiterhin: Die maximalen Maße für Handgepäck dürfen nicht überschritten werden.
Aufgrund der sperrigen Maße von Sport- und Musikausrüstung bleibt oft nur der Transport im Aufgabegepäck. Viele Airlines bieten zusätzliche dazu gesonderte Tarife an (z.B. für Skiausrüstung).
Oftmals liegt es im Ermessen der Flughafenmitarbeiter, ob z.B. ein Tennisschläger oder ein paar Zentimeter zu großes Instrument erlaubt werden oder nicht. Einheitliche Bestimmungen gibt es nicht. Folgende Tabelle gibt an, welche Gegenstände mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zugelassen werden.
Sportgerät/Instrument | Im Handgepäck erlaubt? |
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Schläger jeglicher Art (Tennis, Baseball, Softball, Golf,..) | Nein |
Sportwaffen jeglicher Art (Bogen, Pfeile, Pistolen,…) | Nein |
Darts | Nein |
Taucherbrille, Schnorchel | Ja |
Taucherflossen | Nur, wenn diese in den Handgepäck-Koffer passen |
Skateboard | Nein |
Trekking- und Wanderstöcke | Nein |
Steigeisen | Nein |
Eispickel | Nein |
Schlittschuhe | Nein |
Angelrute | Nein |
Kletterseil und Karabiner | Ja |
Fallschirm | Ja¹ |
kleine Musikinstrumente | Ja² |
¹ Ein Fallschirm, soweit die Handgepäckmaße nicht überschritten werden, ist erlaubt. Allerdings nur ohne oder mit rein elektrisch bzw. mechanischer Öffnungsautomatik. Pyrotechnische Auslöser sind z.B. in den USA erlaubt, aber bei vielen europäischen Airlines, wie z.B. Ryanair, verboten. Achte darauf genügend Zeit einzuplanen, falls die Sicherheitsbeamten den Fallschirm öffnen, bzw. überprüfen wollen.
² Instrumente, die die Handgepäckmaße nicht überschreiten, sind erlaubt. Allerdings wird Handgepäck üblicherweise im Gepäckfach zusammengedrückt. Somit solltest Du empfindliche Instrumente nur in Hartschalenkoffern transportieren. Einige Airlines bieten die Möglichkeit, einen zweiten Sitz für ein Instrument zu buchen. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn Du hochwertige Instrumente nicht im Aufgabegepäck transportieren möchtest.
Werkzeuge
Leider ist die meiste Arbeitsausrüstung im Flugzeug nicht zugelassen. Oft gilt diese als zu gefährlich oder es wird die Flüssigkeitsrichtlinie gebrochen. So beinhalten Spraydosen für den industriellen Gebrauch generell immer über 100 ml Flüssigkeit—wobei offiziell nur Sprays für den Toilettenbedarf im Handgepäck erlaubt sind (z.B. Deo- und Haarspray).
Hammer, Cutter und Co. werden als Waffen eingestuft. Das sollte nicht allzu sehr überraschen—immerhin wird der ein oder andere Regenschirm nicht zugelassen, da dieser schon als „Schlagwaffe“ deklariert wird.
Gegenstand | Im Handgepäck erlaubt? |
---|---|
Werkzeuge mit Klingen länger als 6 cm | Nein |
Schraubenzieher (wenn Schaft kürzer als 6 cm) | Ja¹ |
Teppichmesser (Cutter) | Nein |
Hammer | Nein |
Zangen | Nein |
Akkuschrauber | Nein |
Säge (Handsäge oder elektrisch) | Nein |
Sprays (Farben, Lacke, alles außer Toilettenartikel) | Nein |
Schrauben, Muttern, kleine Nägel | Ja¹ |
Verlängerungskabel | Ja¹ |
Klebeband (Panzerband, Paketband, …) | Ja¹ |
¹ In den meisten Ländern erlaubt. Wie in der Luftfahrt üblich, ist zu beachten, dass manche Länder das Fluggepäck strenger handhaben. Somit solltest Du in der EU und der USA keine Probleme bekommen, doch sind z.B. in den Philippinen (nach OTS) alle Gegenstände der oberen Tabelle verboten.
Waffen, Waffenimitate, Gefahrengüter
Im Flugzeug sind natürlich alle Waffen strikt verboten. Dazu gehören auch beliebte Mittel zur Selbstverteidigung wie Pfefferspray und Taser. Darüber hinaus sind auch alle Waffenimitate verboten, wie Kinderspielzeug und Schlüsselanhänger in z.B. Munitionsform.
Unter Gefahrengüter werden giftige, ätzende, entflammbare und allgemein für Mensch und Flugzeug gefährliche Stoffe verstanden. Vor allem für das Flugzeug gefährliche Produkte sind dabei oftmals nicht in der EU-Richtlinie verboten, sondern direkt von den Airlines.
Gegenstand | Im Handgepäck erlaubt? |
---|---|
Waffen aller Art (Schlagwaffen wie Schlagring, Schlagstock und Nunchaku; Feuerwaffen; Luftdruck- und CO2 -Waffen; Signalpistolen; Bogen, Armbrüste und Pfeile; Betäubungswaffen; Abschussgeräte wie Harpunen, Schleudern, Speere und Wurfsterne; …) | Nein |
Pfefferspray, Tierabwehrspray | Nein |
Taser | Nein |
Teile von Feuerwaffen mit Ausnahme von Zielfernrohren | Nein |
Spreng- und Brandstoffe wie Munition, Knaller, Feuerwerk, Minen, Granaten, Rauchpatronen, … | Nein |
Imitate von Waffen oder Sprengkörpern | Nein |
Gaskartuschen, nicht entflammbar, ungiftig | Manchmal¹ |
Sprays, nicht entflammbar | Ja² |
Quecksilber (z.B. wie in Thermometern oder medizinisch) | Nein |
Brennstoffzellensysteme und Patronen | Manchmal³ |
ätzende Stoffe (z.B. Nassbatterien, Laugen, Säuren) | Nein |
benzinbetriebene Geräte (auch Benzinfeuerzeuge wie Zippo) | Nein |
oxidierende Stoffe (z.B. Bleichpulver) | Nein |
toxische und ansteckende Stoffe (Quecksilber, Viruskulturen, …) | Nein |
flüssiger Sauerstoff und Sauerstoffgeneratoren | Nein |
radioaktive Stoffe | Nein |
starke Magneten | Nein |
¹ Oft nur mit Genehmigung der Airline, mit weiteren Beschränkungen in Bezug auf Größe, Stoff und Gefahrenklasse. Gaskartuschen mit entflammbaren (z.B. Campingkocher) oder giftigen Stoffen sind verboten.
² Nur für den Eigenbedarf. Weiterhin gilt die Flüssigkeitsrichtlinie (100 ml pro Behälter). Entflammbare Stoffe sind nur erlaubt, wenn es sich im Toilettenartikel handelt (z.B. Deo- oder Haarspray).
³ Gilt für Brennstoffzellensysteme von elektronischen Geräten. Je nach Airline gelten besondere Regelungen in Bezug auf Menge, Größe und Brennstoff der Zellen.
Die Flüssigkeitsrichtlinie
Alle in den obigen Tabellen genannten Gegenstände und Stoffe folgen der Flüssigkeitsrichtlinie und deren Ausnahmen. Im Folgenden findest Du das wichtigste auf einen Blick.
Flüssige und gelartige Produkte dürfen im Handgepäck nur in kleinen Behältern von max. 100 ml Höchstfüllmenge transportiert werden. Dazu müssen alle Behälter in einem transparenten Plastikbeutel (max. 1 Liter Fassungsvermögen) verpackt sein. Es ist nur ein Beutel pro Person erlaubt, der bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden muss. — EU-Richtlinie
Zu den Flüssigkeiten gehören ebenfalls Sprays wie Deo, Gels wie Zahnpasta sowie Cremes wie in zahlreichen Kosmetikprodukten. Auch Getränke sind nach der Richtlinie im Handgepäck nicht erlaubt und können erst nach der Sicherheitskontrolle gekauft werden.
Ausführliche Informationen zu Flüssigkeiten im Handgepäck, Ausnahmen und Beispiele haben wir hier zusammengefasst.
Ausnahmeländer
Alle oben genannten Richtlinien gelten mindestens in der EU und der USA nach
- der EU-Richtlinie für Flugsicherheit
- der TSA (Transportation Security Administration)
- den Gefahrgutvorschriften der IATA
- den zusätzlichen Sicherheitsvorschriften verschiedener Airlines (z.B. der Lufthansa)
In der Praxis folgen jedoch deutlich mehr Länder diesen Richtlinien—was den internationalen Flugverkehr allgemein vereinfacht.
Häufig gestellte Fragen
Wann gilt ein Gegenstand als Waffe?
Wann ein Gegenstand als Waffe eingestuft wird und wann nicht, liegt oftmals im Ermessen des Sicherheitspersonals.
Dabei achtet das Personal auf spitze (Stichwaffe), scharfe (Schnittwaffe) und zu massive (Schlagwaffe) Gegenstände sowie auf Kombinationen dieser 3 Eigenschaften. Das kann vereinzelt auch dazu führen, dass harmlose Gegenstände nicht mit in den Flieger dürfen. Beispiele:
- Scheren mit spitzem Ende („spitz“)
- manche Stockschirme („massiver Stock + spitzes Ende“)
- Stricknadeln aus Stahl („massiv + spitz“)
So kann es leider dazu kommen, dass Dir Gegenstände verwehrt werden, die Du schon viele Jahre problemlos dabei hattest.
Besonders Messer sollten, wenn möglich, ins Aufgabegepäck oder zu Hause bleiben. Auch wenn die EU-Richtlinie klar besagt, dass Klingen bis 6 cm Länge erlaubt sind.
So musste Patrick Smith, ein Boeing-Pilot, nach langer Diskussion mit dem Sicherheitspersonal sein Buttermesser zurücklassen. Auch wenn es sich bei dem Buttermesser um exakt das gleiche Messer handelt, das im Flugzeug als Besteck ausgegeben wird.
Fazit
Leider kann man den Richtlinien der Sicherheitskontrolle am Flughafen nicht immer 100 % vertrauen. So sind die Mitarbeiter angewiesen, alle Gegenstände herauszufischen, die nach ihrer Einschätzung die Sicherheit am Bord gefährden könnten. Darunter fällt dann auch der ein oder andere Regenschirm oder Korkenzieher.
Wer den hier genannten Hinweisen folgt, sollte am Flughafen generell keine Probleme haben.
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