COVID-19: Einreiseverbote und Bestimmungen

Zuletzt aktualisiert: 19. August 2020

Aufgrund der aktuellen Lage im Umgang mit dem Coronavirus (COVID-19) ändern sich die Einreisebestimmungen verschiedener Länder laufend. Folgender Artikel gibt die Links zu den aktuellsten Informationen.

Aktuelle Einreisebestimmungen (alle Länder) für Staatsangehörige aus:

Deutschland: Auswärtiges Amt

Österreich: Bundesministerium

Schweiz: Eidgenössisches Department

Auswärtiges Amt, Bundesministerium und Eidgenössisches Department sind die ersten Stellen, die sich ändernde Informationen über Einreisebestimmungen erhalten. Klicke auf den entsprechenden Link und suche anschließend Dein Reiseland, um die aktuellsten Informationen zu erhalten.

Derzeit beinhalten die veränderten Einreisebestimmungen:

  • komplettes Einreiseverbot
  • Sonderkontrollen (z.B. Temperaturmessung)
  • Quarantänemaßnahmen (z.B. 14-tägige Quarantäne mit oder ohne Krankheitsverdacht im Reiseland)
  • Dokumentation und Aufenthaltsverfolgung im Reiseland

Zusätzlich zu dem vom Staat ausgehängten Sicherheitsmaßnahmen können Airlines und Transportunternehmen weitere Maßnahmen treffen. Deshalb sollten vor Reiseantritt ebenfalls die neusten Meldungen der verantwortlichen Verkehrsunternehmen geprüft werden. Besonders betroffen sind internationale Verbindungen. Flüge mit Zwischenstopps müssen sich an die Maßnahmen mehrerer Länder gleichzeitig halten.

Risikogebiete

Eine stets aktuelle Liste vom Coronavirus stark betroffenen Risikogebieten gibt es beim Robert Koch Institut. Aufgrund der aktuellen Lage sollten allerdings auch Reisen in andere Gebiete nur durchgeführt werden, wenn unbedingt notwendig. Durch die häufige Änderung der oben genannten Einreisebestimmungen kann es auch außerhalb der Risikozonen zu signifikanten Reiseeinschränkungen kommen. Das führt dazu, dass viele Reisende an Weiter- oder Rückreise gehindert werden.

Reiserücktritt und Stornierungen

Generell gilt: Solange keine „höhere Gewalt“ vorliegt, müssen Reiseunternehmen (Flug, Hotel, Pauschalreise,…) für ausgefallene Leistungen aufkommen. In Bezug auf das sich ausbreitende Coronavirus muss dies Fall für Fall entschieden werden. Die Angabe wirtschaftlicher Gründe ist nicht ausreichend.

Pauschalreisen können in der Regel dann kostenlos storniert oder umgebucht werden, wenn eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt vorliegt. Wichtig ist, dass die Reisewarnung erst nach der Buchung ausgesprochen wurde. Liegt keine Reisewarnung vor, ist auf Kulanz des Reiseveranstalters zu hoffen.

Individualreisende müssen sich um die Stornierung von Flug, Hotel und andere Dienstleistungen selber kümmern. Als Erstes hilft ein Blick in die Buchungsbedingungen. Sollten Reiseziele gar nicht mehr erreichbar sein, stehen die Chancen auf eine kostenlose Stornierung gut (zumindest, wenn über ein großes Portal gebucht wurde).

Weitere Information gibt es z.B. bei Finanztip.de oder evz.de

Tipp: Durch die geringe Nachfrage sind sogar Premium Handgepäck-Koffer teils stark reduziert. In unseren Koffer-Guide findest du die aktuell von uns verwendeten Handgepäck-Koffer im Vergleich; von allen Airlines akzeptiert: zum Koffer-Guide .

Aktuelle Links, Fragen und Antworten

Aktuelle Informationen zu Grenzkontrollen, Rückreise ins Heimatland, Sicherheitsvorschriften und mehr.

Deutschland

Österreich

Schweiz

Aktuelle Statistiken

Worldometers.info — aktueller Verlauf von COVID-9 weltweit (Englisch)


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Autor

Luftfahrt-Student. Datensammler. Reise-Optimierer.
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