Was darf NICHT ins Handgepäck? Die Negativ-Checkliste

Zuletzt aktualisiert: 23. Juni 2020

Nicht sicher, ob Dein Handgepäck zulässig ist? Kein Problem. Die folgende Checkliste dient der schnellen Überprüfung Deines Gepäcks auf verbotene Gegenstände. Zur schnellen Navigation ist die Liste in verschiedene Kategorien unterteilt.

Farben
-rot rot: Gegenstand ist „immer“ verboten. Keine Chance.
-gelb gelb: Verboten, aber abhängig vom Ermessen des Sicherheitspersonals. Mit etwas Glück kommst Du damit durch die Kontrolle.
-grün grün: Erlaubt, aber abhängig vom Ermessen des Sicherheitspersonals. Wenn du Pech hast, wird Dir die Mitnahme trotzdem verwehrt.

Alltagsgegenstände

  • alle scharfen Gegenstände mit einer Klingenlänge über 6 cm sind verboten
  • alle „zu spitzen“ Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, sind verboten
  • alle „zu massiven“ Gegenstände, die als Schlagwaffe missbraucht werden könnten, sind verboten
Im Handgepäck verboten
-rot Flüssigkeiten über 100 ml (> Richtlinien für Flüssigkeiten & Beispiele)
-gelb Nagelschere mit Klingenlänge über 6 cm
-gelb herkömmliche Scheren mit Klingenlängen über 6 cm oder „zu spitz“
-gelb Nagelpfeile (wenn „zu spitz“)
-gelb Pinzette (wenn „zu spitz“)
-grün Taschenmesser mit Klingenlänge unter 6 cm
-rot Taschenmesser mit Klingenlänge über 6 cm
-rot Teppichmesser
-rot klassische Rasierklinge (nur mit integrierten Klingen erlaubt)
-gelb Stockschirm (wenn „zu massiv“, „zu spitz“ oder zu groß für das Handgepäck)
-gelb Korkenzieher
-gelb Heringe und Zeltstangen
-rot Hammer
-rot Feuerwerk und Knaller
-gelb Stricknadeln (nur aus Holz oder Kunststoff erlaubt)
-gelb Selfie-Stick (verboten, wenn „zu massiv“)
-rot Streichhölzer (müssen am Körper getragen werden)
-rot Feuerzeug (nur ein Einwegfeuerzeug, muss am Körper getragen werden)
-rot zu große bzw. zu lange Gegenstände, die nicht als persönlicher Gegenstand erlaubt sind und die Maximalmaße für Handgepäck überschreiten

>> mehr Informationen und Beispiele zu Alltagsgegenständen im Handgepäck

Elektronische Geräte

  • Elektronische Geräte dürfen vom Personal zu jeder Zeit auf deren Funktion getestet werden. Achte also darauf, dass der Akku geladen ist.
  • Elektronische Geräte, die Flüssigkeiten enthalten (max. 100 ml), müssen im Flüssigkeitsbeutel transportiert werden (z.B. E-Zigarette).
Im Handgepäck verboten
-rot Powerbanks / Akkus über 100 Wh (> Richtlinien Powerbanks / Akkus)
-rot Gepäck-Koffer mit integriertem, nicht entfernbaren Akku
-rot elektronische Fortbewegungsmittel (z.B. Hoverboards, E-Scooter, Segways, Elektrofahräder, …)

>> mehr Informationen und Beispiele zu elektronischen Geräten im Handgepäck

Essen und Getränke

  • Bei Essen und Getränken sind generell nur die Richtlinien für Flüssigkeiten zu beachten
  • Essen und Getränke dürfen nach der Sicherheitskontrolle nach Belieben im Duty-free-Bereich eingekauft werden
  • Je nach Zielland (besonders außerhalb der EU) gelten für bestimmte Lebensmittel Zollbestimmungen
Im Handgepäck verboten (wenn über 100 ml oder vor der Sicherheitskontrolle)
-rot Getränke
-rot Honig / Marmelade
-rot Pesto
-rot Frischkäse / Weichkäse
-rot Joghurt
-rot Olivenöl / Essig / Saucen

>> mehr Informationen und Beispiele zu Lebensmitteln im Handgepäck

Medikamente

Im Handgepäck verboten
-rot Flüssigkeiten über 100 ml (nur mit Rezept und wenn während des Fluges notwendig, wie z.B. Kühlakkus)
-gelb verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept (nur mit Rezept erlaubt)
-rot Betäubungsmittel wie einige Schmerzmittel (nur mit Formular und wenn im Zielland zugelassen)
-rot medizinische, elektronische Geräte wie CPAP-Beatmungsgerät (oft nur mit Genehmigung der Airline)
-rot Skalpell

>> mehr Informationen und Beispiele zu Medikamenten im Handgepäck

Sportausrüstung und Musikinstrumente

  • Sportausrüstung ist generell dann verboten, wenn diese als Schlagwaffe missbraucht werden kann
  • Sport- und Musikausrüstung müssen in den Handgepäck-Koffer passen, bzw. dürfen die maximalen Maße für Handgepäck nicht überschreiten
Im Handgepäck verboten
-gelb Tennisschläger
-rot „massive“ Schläger wie Baseball-, Softball- und Golfschläger
-rot Sportwaffen jeglicher Art (Bogen, Pfeile, Pistolen, …)
-rot Darts
-rot Taucherflossen (nur erlaubt, wenn diese in den Handgepäck-Koffer passen > max. Maße für Handgepäck)
-rot Skateboard
-gelb Trekking- und Wanderstöcke
-rot Steigeisen
-rot Eispickel
-rot Schlittschuhe
-rot Angelrute

>> mehr Informationen und Beispiele zu Sportausrüstung und Musikinstumente

Arbeitsausrüstung

  • Arbeitsausrüstung darf die Richtlinie für Flüssigkeiten nicht brechen. Heißt nicht über 100 ml Volumen Flüssigkeit und Sprays sind nur für den Toilettenbedarf erlaubt.
  • Arbeitsgeräte, die zu scharf, zu spitz oder zu massiv sind, sind verboten.
Im Handgepäck verboten
-rot Tepichmesser (Cutter)
-rot Hammer
-rot Akkuschrauber
-rot Säge (Handsäge oder elektrisch)
-grün Werkzeuge mit Klingenlängen unter 6 cm
-rot Werkzeuge mit Klingenlängen über 6 cm
-gelb Zangen
-rot Sprays (alle entflammbaren Stoffe außer Toilettenartikel)
-gelb Nägel

>> mehr Informationen und Beispiele zur Arbeitsausrüstung

Waffen, Waffeniminate und Gefahrengüter

Im Handgepäck verboten
-rot Waffen aller Art (Schlagwaffen wie Schlagring, Schlagstock und Nunchaku; Feuerwaffen; Luftdruck- und CO2 -Waffen; Signalpistolen; Bogen, Armbrüste und Pfeile; Betäubungswaffen; Abschussgeräte wie Harpunen, Schleudern, Speere und Wurfsterne; …)
-rot Pfefferspray, Tierabwehrspray
-rot Taser
-rot Teile von Feuerwaffen (ausgenommen Zielfernrohre)
-rot Spreng- und Brandstoffe (Munition, Knaller, Feuerwerk, Minen, Granaten, Rauchpatronen, …)
-rot Imitate von Waffen oder Sprengkröpern (z.B. Parfüm-Flasche in Granatenform)
-rot Gaskartuschen (oft nur mit Genehmigung der Airline)
-rot Sprays (nur für den Eigenbedarf erlaubt wenn nicht entflammbar und ungiftig)
-rot Quecksilber (z.B. Quecksilber-Thermometer)
-gelb Brennstoffzellensysteme (abhängig von der Airline)
-rot ätzende Stoffe (z.B. Nassbatterien, Laugen, Säuren)
-rot benzinbetriebene Geräte (z.B. Benzinfeuerzeuge wie Zippo)
-rot oxidierende Stoffe (z.B. Bleichpulver)
-rot toxische und ansteckende Stoffe (z.B. Quecksilber, Viruskulturen, …)
-rot flüssiger Sauerstoff und Sauerstoffgeneratoren
-rot radioaktive Stoffe
-gelb starke Magneten

>> mehr Informationen und Beispiele zu Waffen und Gefahrengütern

Fazit

Es ist nicht immer einfach zu wissen, welche Gegenstände im Handgepäck erlaubt sind. Die Richtlinien setzen sich aus den Regeln der Airlines und der Flughäfen zusammen, wobei es bei vielen Gegenständen letztendlich im Ermessen der Mitarbeiter liegt, ob diese zugelassen werden oder nicht.

Welche Gegenstände wurden Dir schonmal bei der Handgepäck-Kontrolle abgenommen? Würdest Du der List etwas hinzufügen?

Autor

Luftfahrt-Student. Datensammler. Reise-Optimierer.
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